Kapitel 16, Verpackung und Versand von Infektionserregern

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Oct 06, 2023

Kapitel 16, Verpackung und Versand von Infektionserregern

Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) ist eine Sonderorganisation innerhalb der Vereinten Nationen, die Grundsätze entwickelt und pflegt, die die Sicherheit der internationalen Zivilluftfahrt gewährleisten.

Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) ist eine Sonderorganisation innerhalb der Vereinten Nationen, die Grundsätze entwickelt und pflegt, die die Sicherheit der internationalen Zivilluftfahrt gewährleisten. Die Technischen Anweisungen der ICAO für den sicheren Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr sind die Vorschriften, die den Versand gefährlicher Güter regeln. Diese technischen Anweisungen wurden in US-amerikanisches Recht übernommen und stellen in den USA eine akzeptable Transportmethode dar (49 CFR 171.11).

Das Verpacken und Versenden biologischer Materialien birgt bestimmte Risiken mit zahlreichen potenziellen Haftungsrisiken. Die International Air Transport Association (IATA), aktuelle Fassung der Dangerous Goods Regulations (DGR), ist der weltweite Goldstandard für den Versand. Die IATA-Vorschriften gelten für den gesamten Luftverkehr, sowohl im Inland als auch im Ausland. Indem Sie die DGR der IATA befolgen, stellen Sie sicher, dass Ihr Paket auch die Anforderungen des US-Verkehrsministeriums (DOT) für den Landtransport erfüllt. Die gesamte Verantwortung für die Verpackung und den Versand dieser Mittel liegt beim Versender. Dazu gehören die Klassifizierung der Sendung, die ordnungsgemäße Verpackung der Sendung, die ordnungsgemäße Kennzeichnung und Etikettierung der Verpackung sowie die ordnungsgemäße Dokumentation der Sendung.

Personen, die an der Verpackung und dem Versand gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen alle zwei (2) Jahre oder bei Änderungen der Tätigkeiten eine Schulung absolvieren. Es liegt in der Verantwortung der Abteilung, sicherzustellen, dass die Schulung abgeschlossen wird. Allerdings kann die Abteilung für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit (EH&S) diese Schulung anbieten. Der Verlader ist verpflichtet, eine weitere Qualifikation zu erwerben, wenn er gefährliche Güter einer Klasse oder Klasse versendet, für die die derzeitige Ausbildung nicht ausreicht.

Eine Lieferung biologischen Materials fällt in eine der fünf folgenden Kategorien:

Nicht regulierte biologische Materialien unterliegen nicht den IATA- oder DOT-Versandvorschriften für ansteckende Stoffe. Für den Versand dieser Materialien ins Ausland ist jedoch möglicherweise eine Genehmigung erforderlich. Bitte wenden Sie sich an EH&S, wenn Sie Fragen dazu haben, ob Ihre Sendung nicht reguliert ist. Einige Beispiele für unregulierte biologische Materialien sind:

Ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A können bei Menschen oder Tieren Krankheiten hervorrufen. Die korrekte Versandbezeichnung für ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A lautet „Ansteckungsgefährdende Substanz für Menschen“ (UN2814) oder „Ansteckende Substanz für Tiere“ (UN2900). Diese Stoffe sind in die DOT-Gefahrenklasse 6.2 (ansteckend) eingestuft. Nachfolgend finden Sie Links zu diesen ansteckungsgefährlichen Stoffen der Kategorie A:

Ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie B sind Materialien, die infektiös sind, aber nicht der Definition von ansteckungsgefährlichen Stoffen der Kategorie A entsprechen. Dazu gehören Patientenproben, Gewebekulturen und Zellen, von denen angenommen wird, dass sie einen pathogenen Organismus enthalten oder bei denen eine begründete Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie einen solchen enthalten (z. B. Blut, von dem bekannt ist, dass es HIV enthält). Die korrekte Versandbezeichnung für diese Stoffe lautet „Biologische Substanz, Kategorie B (UN3373)“.

Genetisch veränderte Organismen (GVO) sind Organismen, deren genetisches Material durch rekombinante DNA-Techniken verändert wurde. Wenn ein GVO nicht infektiös ist, wird er als Gefahr der DOT-Klasse 9 (Sonstiges) eingestuft und der UN3245 zugeordnet. Wenn ein GVO potenziell infektiös ist, muss er als Infektionserreger der Kategorie A (UN2814 oder UN2900) oder als Infektionserreger der Kategorie B (UN3373) eingestuft werden.

Die Probenbehälter werden in das Polstermaterial gelegt, das dann in den sekundären auslaufsicheren Behälter gestellt wird. Neben dem Primärbehälter muss saugfähiges Material zur Aufnahme der Sendungsmenge angebracht werden. Anschließend werden die Proben und eine Bestandsaufnahme des Inhalts in den Außenbehälter gegeben.

Das folgende Diagramm zeigt die folgenden Teile eines Probenbehälters in der Reihenfolge von oben nach unten:

Für ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A gelten die IATA-Verpackungsanweisungen 602. Drei Eindämmungsstufen werden zum Verpacken von Infektionserregern für den Versand verwendet. Die drei Ebenen gewährleisten die Eindämmung des Wirkstoffs und umfassen:

Wenn Konservierungsmittel mit einer Probe oder einem Wirkstoff versandt werden, muss das Konservierungsmittel auch in der Versendererklärung angegeben werden (siehe Seite 15-8). Auf der Außenverpackung muss außerdem das für das Konservierungsmittel geltende Gefahrenklassenetikett und die Menge des Konservierungsmittels angegeben sein. Weitere Informationen finden Sie in den IATA-Gefahrgutvorschriften, neueste Ausgabe.

*Der Behälter muss so ausgelegt sein, dass Kohlendioxidgas freigesetzt werden kann.

Der Außenbehälter, in der Regel ein Karton aus Pappe, muss mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

Hinweis: Etiketten können beim Lieferanten des Verpackungsmaterials oder bei anderen Etikettenherstellern bezogen werden.

Konservierungsmittel:

5 g Kultur mit Hepatitis-B-Virus sind in 3 kg Trockeneis zu versenden. Der Tertiärbehälter würde mit den folgenden Informationen gekennzeichnet:

Hinweis: Die oben genannten Informationen müssen sich auch im Tertiär- (oder Außen-)Container befinden.

Ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie B werden unter Verwendung der IATA-Verpackungsanweisungen 650 versendet. Der Hersteller weist auf der äußeren Versandverpackung auf die Einhaltung der Verpackungsspezifikationen hin. Es können Orientierungsetiketten verwendet werden.

Die Probenbehälter werden in das Polstermaterial gelegt, das dann in den sekundären auslaufsicheren Behälter gestellt wird. Neben dem Primärbehälter muss saugfähiges Material zur Aufnahme der Sendungsmenge angebracht werden. Anschließend werden die Proben und eine Bestandsaufnahme des Inhalts in den Außenbehälter gegeben. Das Paket muss dann mit dem UN3373-Label gekennzeichnet werden.

Das folgende Diagramm zeigt die folgenden Teile eines Probenbehälters in der Reihenfolge von oben nach unten:

Das vollständige und korrekte Ausfüllen der Versendererklärung ist für den sicheren Transport des Infektionserregers oder der Diagnoseproben von entscheidender Bedeutung. Hierbei handelt es sich um vom Versender unterzeichnete Rechtsdokumente, die einen Vertrag zwischen dem Versender und dem Spediteur zustande bringen. Das Dokument muss korrekt, lesbar und ordentlich sein. Es dürfen keine Rechtschreibfehler vorliegen. Der Spediteur stellt Ihnen eine Versendererklärung und detaillierte Anweisungen zur Verfügung (siehe Beispiel auf Seite 15-8). Dieses Dokument muss elektronisch ausgefüllt werden.

(Die Zahlen entsprechen dem Platz, in den die Informationen eingefügt werden sollen.)

* Wie in der neuesten Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften beschrieben